Vermieterin: Anna Schmidt, Dr.-Arens-Str.35, 47574 Goch
Vermieter FeWo Dünensegler. Dr. Roland Schmidt, Dr.-Arens-Str. 35, 47574 Goch
§1 Anreise/Abreise
Die Anreise erfolgt in der Regel 16:00 - 18:00 Uhr. Die Zeiten variieren je nach Saison.
Die aktuellen An- und Abreisezeiten werden dem Mieter mit dem Mietvertrag mitgeteilt.
Ist die Anreise in dieser Zeit nicht möglich verpflichtet sich der Mieter rechtzeitig Kontakt mit der Rezeption (siehe Mietvertrag) aufzunehmen um die Schlüsselübergabe mit Hilfe eines Schlüsseltresors zu organisieren.
Desweiteren verpflichtet sich der Mieter am nächsten Tag an der Rezeption die Kurtaxe (§5 )zu entrichten.
Abreise erfolgt bis 10:00 Uhr.
Andere An-und Abreisezeiten können mit dem Vermieter bzw. der Rezeption individuell vereinbart werden.
§2 Bezahlung
Die Anzahlung in Höhe von 30% /20% des Mietbetrages bzw. der ausgewiesene Betrag im Mietvertrag ist innerhalb von 14 Tagen bzw. zum angegebenen Datum im Mietvertrag zur Zahlung fällig
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage bei den Ferienwohnungen und 4 Wochen bei dem Ferienhaus vor Reiseantritt bzw. zum angegebenen Datum im Mietvertrag fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag spätestens 14 Tage vor Anreise bzw. sofort fällig.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Zahlungsmöglichkeiten: Banküberweisung, Paypal zzgl. 2,49%
Verbrauchsabhängige Kosten (Wasser,Strom,Heizung), Endreinigung, Parkplatz, W-LAN und Sauna, sind im Preis inbegriffen.
§3 Rücktritt
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten bzw. kündigen.
Der Vermieter bemüht sich einen anderen Mieter zu finden.Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung bzw. Mietzahlung in voller Höhe zurück.
Findet sich vor dem vereinbarten Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet an den Vermieter eine Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen für die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung und Nebenkosten) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.
Hierbei wird die Entschädigung wie folgt gestaffelt, wenn im Vertrag nicht anders vermerkt:
Ferienwohnungen Ferienhaus
Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn: bis 28 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
Kündigung ab 13 Tage vor Mietbeginn: ab 27 Tage vor Mietbeginn 100% des Netto-Mietpreises
Maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen zur Zahlung einer Entschädigung ist der Eingang der Kündigung beim Vermieter.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
§4 Schlüsselübergabe
Dem Mieter werden die Schlüssel entweder durch den Vermieter oder durch folgende Agentur übergeben:
Firma FEMARIS GmbH
Bodden-Markt 1 (an der Hauptstrasse, neben NETTO-Markt))
18551 Glowe
§5 Kurabgabe
Die Gemeinde Breege-Juliusruh erhebt folgende Kurabgabe:
Hauptsaison: 01.05. - 30.09. Vollzahler: 1,80€/Tag, ermäßigt: 1,50€
Nebensaison: 01.10. - 30.04. Vollzahler: 1,50€/Tag, ermäßigt: 0,80€/Tag
Hunde: ganzjährig 0,80€/Hund/Tag
ermäßigt: Kinder 10-17 Jahre, Studenten, Schüler, Schwerbehinderte ab 50% Behinderung, Senioren
Die Kurabgabe ist vor Ort bei der Schlüsselübergabe fällig.
§6 Obhutspflicht des Mieters, Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung/Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung, -haus, oder/und Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet diese unverzüglich bei der Firma FEMARIS oder bei dem Vermieter anzuzeigen.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflicht schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht wurden.
Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet.
§7 W-LAN
Der W-LAN - Zugang darf nur zu rechtlich gestatteten Zwecken genutzt werde.
§8 kostenlose Angebote
Auf die kostenlosen Angebote wie Fahrräder, Kindersitz, Bollerwagen besteht kein Rechtsanspruch.
Benutzung auf eigene Gefahr.
§9 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden, um die Bearbeitung der Buchung und die Erbringung der angeforderten Leistung sicherzustellen.
Auch werden Ihre Daten genutzt um Sie bezüglich der Buchung zu kontaktieren oder bei Ihrem Aufenthalt Ihnen relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die bei der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden an folgende Firma vor Ort weitergeleitet:
Femaris GmbH
Bodden-Markt 1
18551 Glowe
Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Datenschutzinformationen finden Sie ganz unten auf der Seite unter "Datenschutz".
§10 Rückgabe des Objektes
Der Mieter hat die Ferienwohnung/Ferienhaus zum Mietende besenrein zu übergeben.
Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen sowie Elektrogeräte (auch Elektrogrill) sind auch dann zu reinigen und aufzuräumen, wenn die Endreinigung im Preis enthalten ist.
§11 Haftung des Vermieters
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet.
Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten kostenlosen Angebote (Fahrräder, Kindersitz, Bollerwagen,Spielgeräte ,je nach Austattung der Wohnung) ist ausgeschlossen.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr!
Der Vermieter haftet nich für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
Für mutwillige Zerstörung bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang
§12 Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich.
Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
§13 Schlussbestimmung
Fotos und Texte auf der Webseite bzw. Flyer dienen der realistischen Beschreibung.
Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden.
Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Die unwirksame Regelung ist durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nähsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.